Schmerztherapie

Die Kurzwellentherapie ist im Bereich der Physiotherapie eine Anwendung zur Schmerzreduktion. Ein spezielles elektrisches Gerät erzeugt Wärme im Körper bis in tiefe Schichten. Die Anwendung ist schmerzfrei und wird von Patienten als sehr angenehm empfunden.

Die Elektrotherapie mit Kurzwellen wird in meiner Praxis für die Schmerztherapie und bei bestimmten chronischen Krankheiten eingesetzt.

Die Kurzwellen regen die Durchblutung und den Stoffwechsel im betroffenen Körperteil gezielt an. So kann die Anwendung spürbar Schmerzen lindern, Entzündungen reduzieren und Heilungsprozesse fördern.



Die Wärmetherapie mit Kurzwelle eignet sich besonders für folgende Krankheitsbilder:

  • Arthrose

  • Arthritis, Rheuma, rheumatoide Arthritis

  • Asthma

  • Brustwirbelsyndrom (BWS-Syndrom)

  • chronische Entzündungen

  • chronische Schmerzen

  • Gelenkschmerzen

  • Ischialgie, Lumbago

  • Lendenwirbelsyndrom (LWS-Syndrom)

  • Muskelschmerzen, Myalgien

  • Rückenschmerzen

  • Sehnenentzündungen, Tendovaginitis

  • Sportverletzungen

  • Tennisellenbogen

  • Verspannungen

  • u.v.m.

Eine Wärmetherapie mit Kurzwellen besteht mindestens aus 10 - 12 Behandlungen, die 5 bis 20 Minuten dauern.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zu den Einsatzmöglichkeiten der Kurzwellentherapie haben.
Ich berate Sie unverbindlich zum Ablauf der Behandlung.



Kosten für Wärmetherapie:

- Je nach Dauer ca. 15,00 € - 30,00 € pro Behandlungseinheit

- Erstaufnahme und Untersuchung 55,00 €


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

- Heilpraktikerrechnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

- Für gesetzlich Versicherte ist es möglich, spezielle Zusatzversicherungen z.B. für die Behandlung beim Heilpraktiker abzuschließen. Es ist empfehlenswert die Angebote anhand der Erstattungsmodalitäten zu vergleichen.

- Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel Heilpraktikerrechnungen. Informieren Sie sich über Einzelheiten und ggf. Beschränkungen in den Tarifbedingungen Ihres Vertrags.

- Von der staatlichen Beihilfe erhalten Sie einen anteilsmäßigen Ersatz.


Es möglich, dass Sie bei jeder Versicherungsform einen Eigenanteil an den Kosten haben werden.

Informieren Sie sich bitte bei Fragen zur Erstattung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt die freie Honorarvereinbarung zwischen Patient und Behandler, dazu wird vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Hinweis:

bei Patienten mit Herzschrittmacher oder bei Metallimplantaten im Behandlungsgebiet ist eine Kurzwellenbehandlung leider nicht möglich.