Kosten

Behandlungskosten

Das unverbindliche, private Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 bildet die klassische Homöopathie als Monotherapie nicht ab und kommt in meiner Praxis nur bei anderen Behandlungsmethoden zur Anwendung.

Grundlage der Kostenberechnung für die homöopathische Behandlung ist das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH)

Das LVKH ist (ebenso wie das GebüH) ein Verzeichnis von Leistungen, d.h. eine Leistungsbeschreibung und keine Gebührenordnung.


Grundsätzlich gilt die freie Honorarvereinbarung zwischen Patient und Behandler, daher wird vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

In der Schmerztherapie gibt es eine spezielle Preisliste




Folgende Abrechnungspositionen kommen bei einer homöopathischen Behandlung zum Einsatz:

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Kostenbeispiele

Erwachsene

Kinder bis 14 Jahre

Homöopathische Erstanamnese einschließlich Fallanalyse (LVKH Ziff. 1 und 2)
Zeitaufwand inkl. Fallanalyse ca. 1 ½ - 2 Stunden

ca. 130 - 170 €

ca. 80 - 145 €

Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse (LVKH Ziff. 2.1)
Zeitaufwand inkl. Fallanalyse ca. ½ - 1 Stunde

ca. 40 - 100 €

ca. 30 - 80 €

Kurze Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung (LVKH Ziff. 4.1)

ca. 15 Minuten inkl. Fallanalyse

ca. 20 €

ca. 20 €